Thomas Bürger, unabhängiger Photovoltaik-Sachverständiger und Gerichtsgutachter aus Hessisch Lichtenau (Nordhessen).
Dieser Sommer hat den Namen gewiss nicht verdient. Kaum sind in Hessen, Niedersachsen und Thüringen die Sommerferien angebrochen, bleibt der Sonnenschein aus. Das ärgert allerdings nicht nur Schüler und Eltern. Auch so mancher Betreiber einer Photovoltaikanlage ist derzeit gleich doppelt gekniffen: Nicht nur, dass es an Sonnenschein mangelt und damit den Betreibern von Photovoltaikanlagen die „Solarstrom-Ernte“ verdirbt.
Oft produzieren PV-Anlagen zu wenig Solarstrom
Selbst wenn die Sonne scheint bleibt so manche der über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geförderten Photovoltaik-Anlagen was die Menge des erzeugten und eingespeisten Solarstroms angeht deutlich hinter den Erwartungen zurück. Sehr zum Ärger der betroffenen Anlagenbetreiber: Die für die Einspeisung vergütete Jahressumme bleibt hinter den Prognosen zurück, die Amortisationszeiten verlängern sich deutlich.
Gutachter für Photovoltaik und Solarthermie entdecken Mängel
„Bleibt eine Solaranlage ertragsmäßig hinter den Erwartungen zurück, kann das viele Ursachen haben“, weiß Thomas Bürger (Foto), ein in ganz Deutschland tätiger Sachverständiger und Gerichtsgutachter für Photovoltaik und Solarthermie (Solarwärme) aus Hessisch Lichtenau (Hessen). „Die Probleme reichen von handwerklichen Fehlern bei der Montage der Anlage, mangelhaften Solarmodulen bis schweren Planungs- und Konstruktionsfehlern, wenn z.B. PV-Module und Wechselrichter nicht zusammenpassen.“
Gutachten und detaillierte Ertragsanalysen hilfreich
Bleibt eine Photovoltaikanlage anhaltend hinter den Erwartungen zurück, kommt es oft zum Streit zwischen den Beteiligten. Der Betreiber fordert Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung, der Handwerker wiederum verweist nicht selten auf die Gewährleistungspflicht eines (immer häufiger chinesischen) Modulherstellers. Immer häufiger schalten enttäuschte Anlagenbetreiber unabhängige Photovoltaik-Gutachter wie Thomas Bürger ein, die nicht nur objektive Mängel auffinden und auflisten. Sind die tatsächlichen Mängel gutachterlich festgestellt, fällt es Handwerkern und Herstellern zunehmend schwerer, sich ihrer Nachbesserung- bzw. Gewährleistungspflicht zu entziehen. So bringen unabhängige Photovoltaikgutachten und detaillierte Ertragsanalysen nicht nur Gewissheit – sie verhelfen unzufriedenen Anlagenbetreibern häufig zur außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen gegen Handwerker und Photovoltaik-Hersteller.
Photovoltaikanlagen vor Ablauf der Garantiezeit prüfen lassen
Photovoltaikexperten empfehlen daher, die Leistungswerte einer PV-Anlage zu beobachten und Photovoltaikanlagen vor Ablauf der fünfjährigen Garantiezeit nochmals überprüfen zu lassen.
Weiterführende Informationen zum Thema Photovoltaik-Gutachten finden sich unter www. solar-gutachten.com
zwischenrufer / 27.07.2011