Schavan: ein Doktortitel weniger – blieben noch vier!

In der Kritik: Annette Schavan hat insgesamt fünf Doktortitel – nimmt ihr die Uni Düsseldorf den ersten, bleiben noch vier – ehrenhalber. Foto: Wikipedia

Die gestrige Meldung, die Universität Düsseldorf habe nun endgültig entschieden, gegen Annett Schavan und ihre Dissertation ein Plagiatsverfahren einzuleiten, rückt die Bundesbildungsministerin wie unerwartet ins Zentrum der Berichterstattung. Ist Schavan jetzt noch zu halten? Was sagt die Bundeskanzlerin? Hatte diese nicht auch schon dem Lügenbaron zu Guttenberg demonstrativ ihr Vertrauen ausgesprochen? Es rauscht im Blätterwald, eine Welle der Entrüstung schwillt an. Den “Fall Schavan” mit der Frechdreistigkeit zu Guttenbergs zu vergleichen, verbietet sich in jedem Fall, wie ein Blick auf die Fakten nahelegt.

Ein interessantes Detail meiner Recherchen will ich der Textarbeit indes voranstellen: Frau Dr. Schavan stünde selbst nach Aberkennung ihres 1980 zuerkannten Doktortitels keinesfalls ohne da. Hilfsweise könnte sie dann einen der vier Ehrendoktortitel führen, die ihr ausländische Universitäten in den vergangenen Jahren verliehen haben.

Auch Schavanplag fördert die Lesekompetenz
Derzeit können wir im Internet über das Internet, ausführlich unter http://schavanplag.wordpress.com/ ein detailliertes eigenes Bild machen. Die eigentlich Doktorarbeit im Originaltext konnte ich online leider nicht finden.

Zunächst sei noch ein Sprung in die Art wissenschaftlichen Arbeitens vor der Einführung von Word nebst Fußnotenverwaltung erlaubt. Denn im Jahr 1980 waren die beiden mächtigsten Werkzeuge heutiger wissenschaftlicher Textarbeit, Word nebst Fußnotenverwaltung und über Internet zugängliche (weil zwischenzeitlich digitalisierte) Literatur noch gänzlich unbekannt. Der Endtext der Dissertation wurde gewiss fein säuberlich mit der Maschine getippt, die Fußnoten (und damit die Quellenangabe) führte man in dieser Zeit noch getrennt und listete sie oft sogar im Anhang solcher Arbeiten. Die meisten Doktorarbeiten dieser Zeit – hier wird Schavan keine Ausnahme machen – entstand aber vermutlich auf unzähligen handbeschriebenen Blättern, viele Bücher waren nur in der Präsenzbibliothek zugänglich, die Literaturliste bestand aus  hunderten von Karteikärtchen, auf denen nicht nur die Quelle selbst sondern meist auch zentrale Aussagen, Zitate und Querverweise notiert wurden. Meist erst kurz vor dem Abgabetermin wurden Arbeiten aus ihren Fragmenten zusammengeführt, korrekturgelesen und dann feinsäuberlich auf allerhöchstens elektrischen Schreibmaschine abgetippt. Wir sollen die kritisierten Fundstellen in Annett Schavans Doktorarbeit auch vor diesem Hintergrund betrachten.

Inhaltlich wiegen die Vorwürfe unterschiedlich schwer, weswegen wir sie nacheinander beleuchten wollen. Ich halte mich hier an die im Kontext der Guttenberg-Affäre entwickelten Plagiatskategorien, wie sie hier sehr übersichtlich dargestellt sind http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/PlagiatsKategorien

Bauernopfer
Von Bauernopfer spricht man (in der Plagiatsforschung!), wenn undokumentiert großräumig zitiert oder sehr textnah redigiert wird, der Quelltext aber lediglich an ggfs. unbedeutender Stelle genannt wird. Im Ergebnis sehen großartige gedankliche Zusammenhänge dann so aus, als seien sie aus dem Quelltext entwickelt worden und somit eigene wissenschaftliche Erkenntnisse des Doktoranden (die es in Dissertationen ja nachzuweisen gilt). Tatsächlich sind sie zitatähnlich abgeschrieben, die Nennung an weniger maßgeblicher Stelle ist das “Bauernopfer”.

Verschleierung
Verschleierungen sind Textstellen, die erkennbar aus fremden Quellen rühren (so wie dieser Absatz hier, er stammt ursprünglich von Guttenplag) aber umformuliert und dabei vom Autor weder als Paraphrase noch als Zitat erkennbar gemacht wurden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Neuformulierung (auch) der Verschleierung dienen soll. In der Praxis werden  gefällige Stellen oft lediglich im Duktus der eigenen Arbeit redigiert. Was im Journalismus Alltagsgeschäft ist, ist im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit ggfs. eine schwere Täuschung.

Plagiate und Strukturplagiate
Von einem eindeutigen Plagiat spricht man wiederum, wenn komplette Abschnitte wörtlich und ohne Zitat übernommen wurden. Der schwerwiegendste Fall wäre ein wörtliches Zitat aus einer Quelle, die weder als Fußnote noch im Literaturverzeichnis genannt ist. Darüber hinaus spricht man von einem Strukturplagiat, wenn Struktur, Aufzählungen oder Gliederungen ohne Quellenangabe übernommen werden.

In der Tat, in Annette Schavans Doktorarbeit finden sich Bauernopfer, verschleierte Textpassagen – und auch Plagiate, die Details finden sich auf Schavanplag und sind dem geneigten Leser zur eigenen Prüfung empfohlen.

Hochnotpeinlich dürfte Annett Schavan heute aber auf jeden Fall Seite 225 ihrer Doktorarbeit sein. weswegen ich sie exemplarisch anspreche. Hier rezipiert sie einen fünfzehnseitigen Aufsatz von Alfons Auer, der 1977, zeitnah also zur Abfassung der Doktorarbeit, in der Sammlung Kachetische Blätter erschienen war. Hier hat die Verfasserin den Artikel nicht nur für eine scheinbar eigene Zusammenfassung ausgeschlachtet, sie hat sogar dessen Fußnoten abgeschrieben, wie analoge Namensfehler und falsche Erscheinungsjahre belegen. (Nicht ohne Komik: Da wird in einer Dissertation mit dem Titel “Person und Gewissen” ausgrechnet der falsch abgeschriebener Name eines Theologen – es handelt sich auch noch um den heutigen Papst – zum Beleg der eigenen Unlauterkeit.) Schon wegen dieser einen Seite wird Annette Schavan den Vorwurf, eine Abschreiberin zu sein, nicht mehr los.

Natürlich könnten viele der angeblichen Plagiate und im Literaturverzeichnis fehlende Werke – bei großzügiger Betrachtung – noch einer gewissen “Schludrigkeit” beim Zusammenführen der handgeschriebenen Teilskripte geschuldet sein. Viel eher dürfte zutreffen, dass geisteswissenschaftliche Doktorarbeiten ohnehin nur selten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Tage bringen. Vielmehr gilt es seine Fragestellung zu beherrschen, die maßgeblichen Autoren und Theorien zu kennen und eigene Gedanken daraus zu entwickeln.

Dass Schavans wissenschaftliche Technik und der Gehalt ihrer Doktorarbeit der damaligen Wissenschaftspraxis entsprach, hat auch Doktorvater Gerhard Wehle in einem Interview bestätigt – sonst hätte die Uni Annette Schavan seinerzeit nicht promoviert. Doch der Verdacht vorsätzlicher Täuschung – der auf jeden Fall zum Entzug des Doktortitels führen würde – drängt sich auf.

Allerdings ist im Moment, ganz anders als im Fall zu Guttenberg, anzunehmen, dass die Uni am Ende den Doktortitel nicht einziehen wird. Weil die bei Schavan belegten Verstöße gegen die Promotionsordnung gerade noch ein milderes “Urteil” erlauben. Weil Schavan andernfalls sicher den Verwaltungsgerichtsweg geht. Oder schon deswegen, weil irgendwann auch einmal Schluss sein muss mit der Akademikerhatz.

Ich plädiere für eine zehnjährige Verjährungsfrist in solchen Fällen. Wenn (trotz Dissertation, Disputation und Veröffentlichung) binnen dieser Frist keiner merkt, dass Herr oder Frau Doktor eigentlich Scharlatane sind, dann seis drum.

zwischenrufer / 23.01.2013

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